Bau- und Sanierungswillige sollten sich beeilen, um noch möglichst hohe Fördergelder zu erlangen. U.a. die Zeitschrift "Gebäudeenergieberater" berichtet davon, dass die Bundesregierung ab 2025 am Klima- und Tranformationsfonds (KTF) deutlich kürzen möchte. Welche Förderleistungen davon konkret betroffen sind, ist noch nicht bekannt.
Weitere Infos zur o.g. Information erhalten Sie hier: GEBÄUDEENERGIEBERATER (externer Link)
Seit dem 07.08.2024 gelten neue Fördersätze für die Beratungsleistung der Energieberatungen:
Für Wohngebäude gilt der Fördersatz von 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Bei Ein-/Zweifamilienwohnhäusern bekommt man eine maximale Fördersumme von 650,-€ und bei Mehrfamilienwohnhäuser noch 850,-€. Auch die zusätzliche WEG-Beratung wurde auf 250,- € gesenkt.
Die Zuschüsse der EBN (Nichtwohngebäude) wurden ebenso auf 50% gesenkt.
Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt unverändert bestehen (iSFP-Bonus und erhöhte förderfähige Ausgaben in BEG EM bei Vorlage iSFP).
Zudem möchte ich nicht zurückhalten, dass mittlerweile bis zu 6 Monaten Wartezeit auf die Förderzusage dessen im Raum stehen. Im Hinblick auf die o.g. Verbindung zwischen BEG und EBW ist eine zeitnahe Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen nicht möglich.
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Die Wärmepumpenampel gibt es seit September 2022 von der Firma FfE. Interessierte Gebäudeeiegentümer können dort Ihr Potential einer Wärmepumpe vorprüfen.
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Die IG Bau und auch andere Verbände warnen aktuell vor einer Welle von Abestbedingten Erkrankungen. Bis zum 31.12.1993 wurden in den Gebäuden fast überall Absest eingesetzt. Alle Gebäude vor diesem Datum stehen laut TRGS daher unter Generalverdacht. In den Jahren 1950-1989 wurde dies intensiv eingesetzt und auch ich erlebe, dass immer wieder auf meinem Baustellen, dass auch 1993 noch Abesthaltige Materialien und Geräte eingebaut wurden. Man gehe auch davon aus, dass alles Gebäude vor 1950 Materialien enthalten können, da diese bis heute mindestens einmal saniert wurden sind. Aus meiner Erfahrung heraus meisten um die 70er Jahre. Das erste Asbest wurde zudem bereits 1910 eingesetzt.
Weitere Infos zum Artikel unter: IG Bau (externer Link)
Was heißt das nun für Sie und die Handwerker? Vor jeder Tätigeit, ob Abriss, Bohrungen etc., das Baumaterial auf Asbest prüfen lassen und natürlich spezielle Schutzkleidung!
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